Lebenslanges Lernen ist in einer immer stärker digital geprägten Welt wichtiger denn je!

Foto: Dr. Ute Eiling-Hütig

Foto: Dr. Ute Eiling-Hütig

Insti­tu­tio­nel­le För­de­rung der Erwach­se­nen­bil­dung 2022 erfolgt wegen Coro­na auf Basis von 2019

Die insti­tu­tio­nel­le För­de­rung  der Erwach­se­nen­bil­dung für das Jahr 2022 soll nach dem Wil­len der CSU-Land­tags­frak­ti­on auf Basis der Sta­tis­tik des Jah­res 2019 erfol­gen“, so die CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Ute Eiling-Hütig, die Mit­glied des Bil­dungs­aus­schus­ses des Baye­ri­schen Land­tags ist:

Wir wol­len dadurch ver­mei­den, dass die Trä­ger der Erwach­se­nen­bil­dung durch die Coro­na-beding­ten Ver­zer­run­gen des Jah­res 2020 schlech­ter gestellt wer­den. Als Bericht­erstat­te­rin zu die­sem The­ma freue ich mich über die­se Initia­ti­ve mei­ner Frak­ti­on sehr. Wir müs­sen nun dafür sor­gen, dass die Erwach­se­nen­bil­dung jetzt wie­der ihre so wich­ti­gen Auf­ga­ben wahr­neh­men kann. Denn das ‚Lebens­lan­ge Ler­nen‘ ist in einer immer stär­ker digi­tal gepräg­ten Welt wich­ti­ger denn je“.

Gesetz­ent­wurf als PDF
Rede im Landtag

Kopf­bild: pix­a­bay geralt

Gesetzentwurf: Rechtsanspruch auf ein digitales Endgerät in der Schule


zur Ände­rung des Baye­ri­schen Schulfinanzierungsgesetzes
Rechts­an­spruch auf ein digi­ta­les End­ge­rät in der Schule
A) Pro­blem­Die durch die Coro­na-Kri­se beding­te Pha­se des „Ler­nens zuhau­se“ hat die unzu­rei­chen­de Ver­sor­gung mit End­ge­rä­ten für digi­tal unter­stütz­ten bzw. ver­zahn­ten Unter­richt an einem Teil der Schu­len noch­mals deut­lich wer­den las­sen. Um das Poten­ti­al moder­ner Unter­richts­for­ma­te voll aus­schöp­fen zu kön­nen und auch auf wei­te­re Ein­schrän­kun­gen des Prä­senz­un­ter­richts z.B. durch den Infek­ti­ons­schutz vor­be­rei­tet zu sein, ist aber eine Aus­stat­tung mit indi­vi­du­ell nutz­ba­ren digi­ta­len End­ge­rä­ten die Basis. Pro­ble­ma­tisch wird es ins­be­son­de­re, wenn das Vor­han­den­sein eines digi­ta­len End­ge­räts vom Geld­beu­tel der Eltern oder von der För­der­struk­tur bzw. der Mit­tel­aus­stat­tung des Sach­auf­wands­trä­gers abhängt. Kin­der und Jugend­li­che brau­chen fai­re Chan­cen auf Bil­dung und Teil­ha­be, die­se sind ohne den recht­li­chen Anspruch auf ein digi­ta­le­sEnd­ge­rät für jeden Schü­ler und jede Schü­le­rin in der aktu­el­len Zeit nicht gegeben.Ein digi­ta­les End­ge­rät ist mitt­ler­wei­le bei den meis­ten Lehr­kräf­ten Stan­dard in der Vor-und Nach­be­rei­tung des Unter­richts. Obwohl Lehr­kräf­te u.a. bei der Nut­zung von „digi­ta­len Klassenzimmern“,zur Vor-und Nach­be­rei­tung des Unter­richts sowie zur Nut­zung von digi­ta­len Lern­por­ta­len und zur dienst­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Schü­ler-und Eltern­schaft ein digi­ta­les End­ge­rät benö­ti­gen, wird dies von den Sach­auf­wands­trä­gern oft nicht finan­ziert und muss auf pri­va­te Kos­ten von den Lehr­kräf­ten ange­schafft wer­den. Gleich­zei­tig sehen sich die Lehr­kräf­te bei der Ein­rich­tung und Nut­zung der Tech­nik für ihre dienst­li­chen Auf­ga­ben mit wei­te­ren tech­ni­schen und recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen oft allei­ne gelas­sen. In der Heim­lern­pha­se wäh­rend der Coro­na-Kri­se wur­de durch zahl­rei­che kri­ti­sche Rück­mel­dun­gen beson­ders deut­lich, dass es an vie­len Schu­len hier noch drin­gen­den Nach­hol­be­darf gibt. Wenn man auf­ein­an­der abge­stimm­te digi­ta­le Unter­richts­kon­zep­te umset­zen möch­te, ist die ent­spre­chen­de Aus­stat­tung des Lehr­per­so­nals eine Grund­vor­aus­set­zung. Bis­lang gelingt es offen­bar noch nicht, die­sen Anspruch lan­des­weit durchzusetzen.
…”
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==> Beschluss: Ableh­nung
Antrag 18/8347 vom 17.06.2020 — Stand: 17.11.2020

Antrag: Unterrichtsversorgung und Bildungsqualität an Bayerns Schulen sicherstellen


Der Land­tag wol­le beschließen:
Die Staats­re­gie­rung wird auf­ge­for­dert, die Unter­richts­ver­sor­gung und die Bil­dungs­qua­li­tät an Bay­erns Schu­len wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie sicherzustellen.Insbesondere sind fol­gen­de Maß­nah­men zu ergreifen:
─Es wird ein kurz‑, mit­tel-und lang­fris­ti­ges Lehr­kräf­te­ge­win­nungs­kon­zept erarbeitet.
─Es wer­den den Schu­len sofort wei­te­re Mit­tel für Team­lehr­kräf­te zur Ver­fü­gung gestellt. Die Finan­zie­rung erfolgt aus dem Corona-Sonderfonds.
─Die Leis­tungs­er­he­bun­gen wer­den vor­ran­gig zur Pla­nung der indi­vi­du­el­len För­de­rung jedes ein­zel­nen Schü­lers und jeder ein­zel­nen Schü­le­rin genutzt. Rei­ne Noten­er­he­bun­gen fin­den nicht mehr statt.
─Lehr­plan­prio­ri­sie­run­gen wer­den zen­tral durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus (StMUK)für alle Schu­len in Bay­ern vorgenommen.
─Schü­le­rin­nen und Schü­ler müs­sen sowohl tech­nisch als auch didak­tisch schon wäh­rend des Prä­senz­un­ter­rich­tes bes­ser auf den nächs­ten Distanz­un­ter­richt vor­be­rei­tet wer­den. Das päd­ago­gi­sche Prin­zip des selbst­ge­steu­er­ten Ler­nens muss trai­niert werden.
─Luft­fil­ter, FFP2-Mas­ken und Schnell­test­s­müs­sen zur Ver­fü­gung stehen.
…”

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Antrag vom 12.11.2020 18/11240 — Stand: 17.11.2020

Antrag: Bericht zum Einsatz von „Team-Lehrkräften” im Schuljahr 2020/21


Der Land­tag wol­le beschließen:
Die Staats­re­gie­rung wird auf­ge­for­dert, dem Aus­schuss für Bil­dung und Kul­tus über den Ein­satz der soge­nann­ten Team-Lehr­kräf­te zu berich­ten, die im Som­mer 2020 ange­wor-ben wur­den und aktu­ell im Schul­jahr 2020/2021 ein­ge­setzt wer­den, um die Lehr­kräf­te zu erset­zen, die­auf­grund indi­vi­du­el­ler Risi­ko­si­tua­tio­nen in der Coro­na-Pan­de­mie nicht im Prä­senz­un­ter­richt ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Der Bericht soll in einer Sit­zung erläu-tert und zur Dis­kus­si­on gestellt werden.
…”
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Antrag vom 13.11.2020 18/11268 — Stand: 17.11.2020

Schriftliche Anfrage: Homeschooling wider Willen?

… Nicht weni­ge Eltern ver­wei­gern sich aus ver­schie­de­nen Grün­den der Anschaf­fung bzw. Mit­nah­me digi­ta­ler End­ge­rä­te oder ver­fü­gen zu Hau­se nicht über einen not­wen­di­gen Internetanschluss.

Ich fra­ge die Staatsregierung:

  1. Ersetzt die pan­de­mie­be­ding­te Ein­füh­rung von „Home­schoo­ling“ die Schulpflicht?
  2. Wie gedenkt man Kin­der aus Haus­hal­ten ohne Inter­net­an­schluss zu beschulen?
  3. Wel­che Mecha­nis­men wer­den künf­tig grei­fen, falls fest­ge­stellt wird, dass Home­schoo­ling nach­weis­lich nicht funktioniert?
  4. Besteht ein Zwang zur Nut­zung von digi­ta­len End­ge­rä­ten zur Bewäl­ti­gung schu­li­scher Aufgaben?
  5. Wie vie­le Fäl­le sind dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus in der Sum­me bekannt, bei denen digi­ta­ler Unter­richt aus prin­zi­pi­el­len Erwä­gun­gen abge­lehnt wird (falls mög­lich, auf­ge­glie­dert nach Regie­rungs­be­zir­ken angeben)?

…”

Die Ant­wor­ten des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus­vom 01.10.2020 fin­den Sie
hier — PDF zum Download

Anfra­ge vom 24.07.2020 18/10188 — Stand: 17.11.2020

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