Datenschutz, wichtig auch für Schulen

Am 26. April infor­mier­te der AKS-Bezirks­ver­band Ober­bay­ern zusam­men mit dem AKS-Kreis­ver­band Dach­au im Rah­men einer Video­kon­fe­renz über das The­ma Daten­schutz / Daten­si­cher­heit für Schulen.

Als Refe­rent konn­te Andre­as Nol­te gewon­nen wer­den, Vor­sit­zen­der der Kom­mis­si­on kultus.digital in Ober­bay­ern und Unter­neh­mens­be­ra­ter mit Schwer­punkt Digi­ta­li­sie­rung und Datenschutz.

Neben der Klä­rung der wich­tigs­ten Grund­sät­ze des Daten­schut­zes und der Daten­si­che­rung, die Vor­stel­lung der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und einem Aus­blick auf zukünf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen der immer wei­ter fort­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung wur­den auch sehr kon­kre­te Fra­gen der Kon­fe­renz­teil­neh­mer beantwortet.

Zum Bei­spiel inwie­weit eine Track­ing­funk­ti­on auf der Schul­home­page erlaubt ist, wenn etwa ver­däch­ti­ge Zugrif­fe erfol­gen, ob man die Schul­an­mel­dung auch aus­schließ­lich online durch­füh­ren darf und wel­che Daten man dabei erhe­ben darf.

Ein inter­es­san­ter Bereich war auch das Urhe­ber­recht. Wie kann man als Lehr­kraft sei­ne selbst erstell­ten Unter­richts­ma­te­ria­li­en vor unbe­rech­tig­ter Ver­brei­tung schüt­zen? Unter wel­chen Umstän­den könn­ten der­ar­ti­ge Unter­la­gen in das Eigen­tum der Schu­le übergehen…

Als Fazit der Ver­an­stal­tung bleibt:
Daten­schutz ist ein wei­tes Feld, man muss sich stän­dig über Ände­run­gen infor­mie­ren bzw. exter­ne Exper­ti­se her­an­zie­hen, da Feh­ler in die­sem Bereich teu­re und schwer­wie­gen­de juris­ti­sche Fol­gen nach sich zie­hen können.

Mit der Kom­mis­si­on kultus.digital bleibt der AKS an die­sem wich­ti­gen Thema.

 

Kopf­bild: pix­a­bay — pixel2013

Sport in Schule und Verein mit dem Staatssekretär des Innenministeriums Gerhard Eck

Am 24.03.2021 dis­ku­tier­te der AKS Ober­bay­ern zusam­men mit dem AKS Dach­au in einer Online-Ver­an­stal­tung mit Ger­hard Eck. Mar­kus Gland ver­trat die Belan­ge der Ver­ei­ne, Bär­bel Ebner die der Schulen.

Die sehr leb­haf­te Dis­kus­si­on, an der auch Ver­tre­ter des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums teil­nah­men, mach­te deut­lich, dass sowohl den Schu­len als auch den Ver­ei­nen der Pan­de­mie beding­te Weg­fall des Schwimm­un­ter­richts gro­ße Sor­gen berei­tet, denn schwim­men zu kön­nen kann Leben ret­ten und leis­tet einen gro­ßen Bei­trag zur Gesund­erhal­tung auch vie­ler älte­rer Men­schen. Es erging an bei­de Minis­te­ri­en die drin­gen­de Bit­te, alle Mög­lich­kei­ten aus­zu­schöp­fen, um Schwimm­bä­der zu öff­nen bzw. zu erhal­ten oder auszubauen.

Für die Ver­ei­ne bedeu­tet die Pan­de­mie den Weg­fall neu­er, vor allem jun­ger Mit­glie­der und Betreu­er und auch finan­zi­el­le Ein­bu­ßen, was Aus­wir­kun­gen weit über das Ende der Pan­de­mie hin­aus haben wird. Hier hof­fen die Ver­ei­ne auf Unter­stüt­zung und Kam­pa­gnen der Ver­bän­de und der Öffentlichkeit.

Der durch die Pan­de­mie ent­stan­de­ne Trai­nings­rück­stand der nicht in Kadern, son­dern in Ver­ei­nen enga­gier­ten Leis­tungs­sport­le­rin­nen und ‑sport­ler stellt die­se vor gro­ße Herausforderungen.
Die Ver­ei­ne war­ten drin­gend auf bun­des­ein­heit­li­che Lösungen.
Ähn­li­che Pro­ble­me erge­ben sich auch für Schü­le­rin­nen und Schü­ler bei der Vor­be­rei­tung auf Leis­tungs­ab­nah­men im Fach Sport. Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um weist auf ent­spre­chen­de Vor­ga­ben sei­ner­seits an die Sportfachlehrkräfte.

Da Lehr­kräf­te und Betreu­er im Sport­un­ter­richt oder Trai­ning oft nicht die not­wen­di­gen Abstän­de ein­hal­ten kön­nen, muss die­sen Grup­pen schnell ein Impf­an­ge­bot gemacht werden.

Abschlie­ßend wur­de die Bedeu­tung des Sports in der und für die Gesell­schaft unterstrichen.
Fazit: Sport darf nicht das Pro­blem, son­dern muss Teil der Lösung sein!

Kopf­bild: pix­a­bay Survivor

Weihnachtsgrüße

Glück­li­che Momen­te, die wir gemein­sam genießen,
sind die schöns­ten Geschen­ke des Lebens

Lie­be Mit­glie­der des AKS Oberbayern,

das Jahr 2020 neigt sich dem Ende, ein Jahr, das kei­ner von uns so schnell ver­ges­sen wird.
Wie ger­ne hät­ten wir Sie alle in der Bezirks­ge­schäfts­stel­le zu Sit­zun­gen per­sön­lich begrüßt, wie ger­ne gemein­sam Ver­an­stal­tun­gen besucht und im Dezem­ber die anste­hen­de Neu­wahl im AKS Ober­bay­ern durch­ge­führt. Aber Coro­na hat alles ver­än­dert : Online-Sit­zun­gen, Online- Mit­glie­der­ver­samm­lung, Online-Vorstandssitzungen.
Für das Jahr 2021 eine Pro­gno­se abzu­ge­ben und zu pla­nen, ist eben­falls sehr schwie­rig. Eines steht aber fest: Sobald die Bestim­mun­gen es zulas­sen, wol­len und müs­sen wir unse­re Vor­stands­wah­len in einer Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen durch­füh­ren. Und hof­fent­lich ist dann bei Themen/Veranstaltungen, die einen grö­ße­ren Kreis anspre­chen sol­len, auch wie­der eine AKS-Bezirks­ver­an­stal­tung denk­bar. Wir freu­en uns immer auf Ihre Ideen und Vorschläge.

Ent­span­nung und Ruhe an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen und Gesund­heit, Kraft und Zufrie­den­heit für die kom­men­den Mona­te und das gan­ze Jahr 2021

wünscht Ihnen von Herzen

Ihre

Kopf­bild: Pix­a­Bay geralt

Gesetzentwurf: Rechtsanspruch auf ein digitales Endgerät in der Schule


zur Ände­rung des Baye­ri­schen Schulfinanzierungsgesetzes
Rechts­an­spruch auf ein digi­ta­les End­ge­rät in der Schule
A) Pro­blem­Die durch die Coro­na-Kri­se beding­te Pha­se des „Ler­nens zuhau­se“ hat die unzu­rei­chen­de Ver­sor­gung mit End­ge­rä­ten für digi­tal unter­stütz­ten bzw. ver­zahn­ten Unter­richt an einem Teil der Schu­len noch­mals deut­lich wer­den las­sen. Um das Poten­ti­al moder­ner Unter­richts­for­ma­te voll aus­schöp­fen zu kön­nen und auch auf wei­te­re Ein­schrän­kun­gen des Prä­senz­un­ter­richts z.B. durch den Infek­ti­ons­schutz vor­be­rei­tet zu sein, ist aber eine Aus­stat­tung mit indi­vi­du­ell nutz­ba­ren digi­ta­len End­ge­rä­ten die Basis. Pro­ble­ma­tisch wird es ins­be­son­de­re, wenn das Vor­han­den­sein eines digi­ta­len End­ge­räts vom Geld­beu­tel der Eltern oder von der För­der­struk­tur bzw. der Mit­tel­aus­stat­tung des Sach­auf­wands­trä­gers abhängt. Kin­der und Jugend­li­che brau­chen fai­re Chan­cen auf Bil­dung und Teil­ha­be, die­se sind ohne den recht­li­chen Anspruch auf ein digi­ta­le­sEnd­ge­rät für jeden Schü­ler und jede Schü­le­rin in der aktu­el­len Zeit nicht gegeben.Ein digi­ta­les End­ge­rät ist mitt­ler­wei­le bei den meis­ten Lehr­kräf­ten Stan­dard in der Vor-und Nach­be­rei­tung des Unter­richts. Obwohl Lehr­kräf­te u.a. bei der Nut­zung von „digi­ta­len Klassenzimmern“,zur Vor-und Nach­be­rei­tung des Unter­richts sowie zur Nut­zung von digi­ta­len Lern­por­ta­len und zur dienst­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Schü­ler-und Eltern­schaft ein digi­ta­les End­ge­rät benö­ti­gen, wird dies von den Sach­auf­wands­trä­gern oft nicht finan­ziert und muss auf pri­va­te Kos­ten von den Lehr­kräf­ten ange­schafft wer­den. Gleich­zei­tig sehen sich die Lehr­kräf­te bei der Ein­rich­tung und Nut­zung der Tech­nik für ihre dienst­li­chen Auf­ga­ben mit wei­te­ren tech­ni­schen und recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen oft allei­ne gelas­sen. In der Heim­lern­pha­se wäh­rend der Coro­na-Kri­se wur­de durch zahl­rei­che kri­ti­sche Rück­mel­dun­gen beson­ders deut­lich, dass es an vie­len Schu­len hier noch drin­gen­den Nach­hol­be­darf gibt. Wenn man auf­ein­an­der abge­stimm­te digi­ta­le Unter­richts­kon­zep­te umset­zen möch­te, ist die ent­spre­chen­de Aus­stat­tung des Lehr­per­so­nals eine Grund­vor­aus­set­zung. Bis­lang gelingt es offen­bar noch nicht, die­sen Anspruch lan­des­weit durchzusetzen.
…”
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==> Beschluss: Ableh­nung
Antrag 18/8347 vom 17.06.2020 — Stand: 17.11.2020

Antrag: Unterrichtsversorgung und Bildungsqualität an Bayerns Schulen sicherstellen


Der Land­tag wol­le beschließen:
Die Staats­re­gie­rung wird auf­ge­for­dert, die Unter­richts­ver­sor­gung und die Bil­dungs­qua­li­tät an Bay­erns Schu­len wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie sicherzustellen.Insbesondere sind fol­gen­de Maß­nah­men zu ergreifen:
─Es wird ein kurz‑, mit­tel-und lang­fris­ti­ges Lehr­kräf­te­ge­win­nungs­kon­zept erarbeitet.
─Es wer­den den Schu­len sofort wei­te­re Mit­tel für Team­lehr­kräf­te zur Ver­fü­gung gestellt. Die Finan­zie­rung erfolgt aus dem Corona-Sonderfonds.
─Die Leis­tungs­er­he­bun­gen wer­den vor­ran­gig zur Pla­nung der indi­vi­du­el­len För­de­rung jedes ein­zel­nen Schü­lers und jeder ein­zel­nen Schü­le­rin genutzt. Rei­ne Noten­er­he­bun­gen fin­den nicht mehr statt.
─Lehr­plan­prio­ri­sie­run­gen wer­den zen­tral durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus (StMUK)für alle Schu­len in Bay­ern vorgenommen.
─Schü­le­rin­nen und Schü­ler müs­sen sowohl tech­nisch als auch didak­tisch schon wäh­rend des Prä­senz­un­ter­rich­tes bes­ser auf den nächs­ten Distanz­un­ter­richt vor­be­rei­tet wer­den. Das päd­ago­gi­sche Prin­zip des selbst­ge­steu­er­ten Ler­nens muss trai­niert werden.
─Luft­fil­ter, FFP2-Mas­ken und Schnell­test­s­müs­sen zur Ver­fü­gung stehen.
…”

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Antrag vom 12.11.2020 18/11240 — Stand: 17.11.2020
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