Antrag: Unterrichtsversorgung und Bildungsqualität an Bayerns Schulen sicherstellen


Der Land­tag wol­le beschließen:
Die Staats­re­gie­rung wird auf­ge­for­dert, die Unter­richts­ver­sor­gung und die Bil­dungs­qua­li­tät an Bay­erns Schu­len wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie sicherzustellen.Insbesondere sind fol­gen­de Maß­nah­men zu ergreifen:
─Es wird ein kurz‑, mit­tel-und lang­fris­ti­ges Lehr­kräf­te­ge­win­nungs­kon­zept erarbeitet.
─Es wer­den den Schu­len sofort wei­te­re Mit­tel für Team­lehr­kräf­te zur Ver­fü­gung gestellt. Die Finan­zie­rung erfolgt aus dem Corona-Sonderfonds.
─Die Leis­tungs­er­he­bun­gen wer­den vor­ran­gig zur Pla­nung der indi­vi­du­el­len För­de­rung jedes ein­zel­nen Schü­lers und jeder ein­zel­nen Schü­le­rin genutzt. Rei­ne Noten­er­he­bun­gen fin­den nicht mehr statt.
─Lehr­plan­prio­ri­sie­run­gen wer­den zen­tral durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus (StMUK)für alle Schu­len in Bay­ern vorgenommen.
─Schü­le­rin­nen und Schü­ler müs­sen sowohl tech­nisch als auch didak­tisch schon wäh­rend des Prä­senz­un­ter­rich­tes bes­ser auf den nächs­ten Distanz­un­ter­richt vor­be­rei­tet wer­den. Das päd­ago­gi­sche Prin­zip des selbst­ge­steu­er­ten Ler­nens muss trai­niert werden.
─Luft­fil­ter, FFP2-Mas­ken und Schnell­test­s­müs­sen zur Ver­fü­gung stehen.
…”

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Antrag vom 12.11.2020 18/11240 — Stand: 17.11.2020