Gesetzentwurf: Rechtsanspruch auf ein digitales Endgerät in der Schule


zur Ände­rung des Baye­ri­schen Schulfinanzierungsgesetzes
Rechts­an­spruch auf ein digi­ta­les End­ge­rät in der Schule
A) Pro­blem­Die durch die Coro­na-Kri­se beding­te Pha­se des „Ler­nens zuhau­se“ hat die unzu­rei­chen­de Ver­sor­gung mit End­ge­rä­ten für digi­tal unter­stütz­ten bzw. ver­zahn­ten Unter­richt an einem Teil der Schu­len noch­mals deut­lich wer­den las­sen. Um das Poten­ti­al moder­ner Unter­richts­for­ma­te voll aus­schöp­fen zu kön­nen und auch auf wei­te­re Ein­schrän­kun­gen des Prä­senz­un­ter­richts z.B. durch den Infek­ti­ons­schutz vor­be­rei­tet zu sein, ist aber eine Aus­stat­tung mit indi­vi­du­ell nutz­ba­ren digi­ta­len End­ge­rä­ten die Basis. Pro­ble­ma­tisch wird es ins­be­son­de­re, wenn das Vor­han­den­sein eines digi­ta­len End­ge­räts vom Geld­beu­tel der Eltern oder von der För­der­struk­tur bzw. der Mit­tel­aus­stat­tung des Sach­auf­wands­trä­gers abhängt. Kin­der und Jugend­li­che brau­chen fai­re Chan­cen auf Bil­dung und Teil­ha­be, die­se sind ohne den recht­li­chen Anspruch auf ein digi­ta­le­sEnd­ge­rät für jeden Schü­ler und jede Schü­le­rin in der aktu­el­len Zeit nicht gegeben.Ein digi­ta­les End­ge­rät ist mitt­ler­wei­le bei den meis­ten Lehr­kräf­ten Stan­dard in der Vor-und Nach­be­rei­tung des Unter­richts. Obwohl Lehr­kräf­te u.a. bei der Nut­zung von „digi­ta­len Klassenzimmern“,zur Vor-und Nach­be­rei­tung des Unter­richts sowie zur Nut­zung von digi­ta­len Lern­por­ta­len und zur dienst­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Schü­ler-und Eltern­schaft ein digi­ta­les End­ge­rät benö­ti­gen, wird dies von den Sach­auf­wands­trä­gern oft nicht finan­ziert und muss auf pri­va­te Kos­ten von den Lehr­kräf­ten ange­schafft wer­den. Gleich­zei­tig sehen sich die Lehr­kräf­te bei der Ein­rich­tung und Nut­zung der Tech­nik für ihre dienst­li­chen Auf­ga­ben mit wei­te­ren tech­ni­schen und recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen oft allei­ne gelas­sen. In der Heim­lern­pha­se wäh­rend der Coro­na-Kri­se wur­de durch zahl­rei­che kri­ti­sche Rück­mel­dun­gen beson­ders deut­lich, dass es an vie­len Schu­len hier noch drin­gen­den Nach­hol­be­darf gibt. Wenn man auf­ein­an­der abge­stimm­te digi­ta­le Unter­richts­kon­zep­te umset­zen möch­te, ist die ent­spre­chen­de Aus­stat­tung des Lehr­per­so­nals eine Grund­vor­aus­set­zung. Bis­lang gelingt es offen­bar noch nicht, die­sen Anspruch lan­des­weit durchzusetzen.
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==> Beschluss: Ableh­nung
Antrag 18/8347 vom 17.06.2020 — Stand: 17.11.2020