Schriftliche Anfrage: Homeschooling wider Willen?

… Nicht weni­ge Eltern ver­wei­gern sich aus ver­schie­de­nen Grün­den der Anschaf­fung bzw. Mit­nah­me digi­ta­ler End­ge­rä­te oder ver­fü­gen zu Hau­se nicht über einen not­wen­di­gen Internetanschluss.

Ich fra­ge die Staatsregierung:

  1. Ersetzt die pan­de­mie­be­ding­te Ein­füh­rung von „Home­schoo­ling“ die Schulpflicht?
  2. Wie gedenkt man Kin­der aus Haus­hal­ten ohne Inter­net­an­schluss zu beschulen?
  3. Wel­che Mecha­nis­men wer­den künf­tig grei­fen, falls fest­ge­stellt wird, dass Home­schoo­ling nach­weis­lich nicht funktioniert?
  4. Besteht ein Zwang zur Nut­zung von digi­ta­len End­ge­rä­ten zur Bewäl­ti­gung schu­li­scher Aufgaben?
  5. Wie vie­le Fäl­le sind dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus in der Sum­me bekannt, bei denen digi­ta­ler Unter­richt aus prin­zi­pi­el­len Erwä­gun­gen abge­lehnt wird (falls mög­lich, auf­ge­glie­dert nach Regie­rungs­be­zir­ken angeben)?

…”

Die Ant­wor­ten des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus­vom 01.10.2020 fin­den Sie
hier — PDF zum Download

Anfra­ge vom 24.07.2020 18/10188 — Stand: 17.11.2020